| Auszug aus unserer Satzung: |
| § 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins ist ausschließlich die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, indem er die Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud in Hamburg-Uhlenhorst und Hohenfelde ideell und materiell unterstützt. Die Förderung richtet sich vor allem auf folgende Ziele: a) Sanierung und Verschönerung des Kirchengebäudes, b) Stärkung des Gemeindelebens, c) Förderung der Kirchenmusik, d) Förderung der Jugend- und Konfirmandenarbeit, e) Absicherung der pastoralen Arbeit in der Gemeinde, f) Wahrnehmung diakonischer Aufgaben sowohl innerhalb der Gemeinde als auch gegenüber Dritten und weltweit. |
§ 3 Gemeinnützigkeit (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Verein darf seine Mittel weder für unmittelbare noch für mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. (3) Alle Ämter werden ehrenamtlich wahrgenommen. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. |

