Unser Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Das „Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ihrer Diakonie“ (PrävG, 2018) fordert alle kirchlichen Träger auf, haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende und diejenigen, die kirchliche Angebote wahrnehmen, insbesondere Kinder und Jugendliche, vor allen Formen sexueller Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt zu schützen.

15. März 2024

Vom 15. April bis zum 9. Juni 2024 werden die Beauftragten für das Schutzkonzept die Gruppen in der Gemeinde besuchen und mit Ihnen die Fragen der Risikoanalyse erörtern. Wenn Sie sich an diesem Prozess beteiligen möchten, nutzen Sie gerne das unten stehende Kontaktformular.

26. Februar 2024

In der Sitzung des Kirchengemeinderates vom 26.02.2024 wurde folgender Beschluss gefasst:

  • Der Kirchengemeinderat delegiert Ansprechpersonen für die Erstellung des Schutzkonzepts.
  • Die Ansprechpersonen für die Erstellung des Schutzkonzepts stellen den vorliegenden Entwurf des Präventions- und Schutzkonzeptes den Verantwortlichen der jeweiligen Bereiche der gemeindlichen Arbeit vor.
  • Diese führen daraufhin je eine Risikoanalyse durch und erarbeiten konkrete Maßnahmen, die zur Prävention getroffen werden müssen. Zudem überprüfen sie das Präventions- und Schutzkonzept für den eigenen Bereich.
  • Das Ergebnis wird den Ansprechpersonen für das Schutzkonzept vorgestellt und in Form von Schutzmaßnahmen in das Schutzkonzept eingearbeitet.
  • Der Kirchengemeinderat stellt sicher, dass Schulungen zur Selbstverpflichtungserklärung angeboten werden und informiert über diese.
  • Der Personalausschuss überprüft, ob alle notwendigen erweiterten Führungszeugnisse vorliegen, fordert fehlende Zeugnisse an und legt eine Liste an.
  • Der Personalausschuss prüft und dokumentiert, welche Mitarbeitenden an einer Schulung zur Selbstverpflichtungserklärung teilgenommen haben.
  • Der Kirchengemeinderat bestimmt Ansprechpersonen für den Krisenfall, die der Gemeinde bekannt sind. Sie verfügen über direkten Kontakt zu externen Fachberatungsstellen und zur Meldebeauftragten des Kirchenkreises.
  • Die KiTa St. Gertrud verfügt über ein eigenes Präventions- und Schutzkonzept.

Als delegierte Ansprechpersonen wurden Nicole Schneider, Christine Cornelius und Nina Orgel bestimmt. Sie sind aktuell mit der Durchführung einer Risikoanalyse befasst. Ein erster Entwurf für das Konzept liegt vor, er wird mit den Ergebnissen der Risikoanalyse konkretisiert, veröffentlicht und umgesetzt werden.

Sie haben Fragen zu dem Erarbeitungsprozess innerhalb unserer Gemeinde?

Wenden Sie sich gerne an unsere Pastorin Christine Cornelius!

cornelius[at]st-gertrud-hamburg.de

 

Sie haben übergriffiges Verhalten erlebt und suchen Unterstützung?

Der Verein "Wendepunkt e.V." bietet eine konfessionsfreie Fachberatungsstelle, die strukturell nicht mit der Nordkirche verbunden ist.

www.wendepunkt-ev.de

 

Sie wollen einen (Verdachts-) Fall melden?

Die Meldebeauftragte des Kirchenkreises Hamburg-Ost ist für Sie da!

Fachstelle Prävention und Intervention